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Bildungs- und Teilhabepaket |
| Sportvereine können bis zu 10€ im Monat erhalten |
Wie bei der Hauptausschusssitzung des Stadtsportbundes vorgestellt, hat
die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Das
lange umstrittene Gesetz zur Hartz-IV-Reform ist Ende März verkündet
und in Kraft getreten. Damit erhalten Menschen bis 18 Jahre,
die nach dem SGB II oder SGB XII Leistungen beziehen, u.a. 5€ mehr im
Monat. Neben
weiteren Vergünstigungen besteht die Möglichkeit per Antrag für bis zu
10€
im Monat beitragsfrei im Sportverein Mitglied zu werden.
Anträge werden vom Jobcenter Landkreis Göttingen herausgegeben und angenommen
Der Landkreis als Optionskommune zahlt die höheren Regelleistungen Ende des Monats rückwirkend seit Januar aus. Die einzelnen Leistungen müssen der Kreisverwaltung zufolge gesondert und für jedes Kind und jeden Jugendlichen gesondert beantragt werden. Antragsteller müssen Ihre Anträge an das Jobcenter Landkreis Göttingen richten, das die Anträge heraus gibt und annimmt.
Die Leistung wird direkt an die Sportvereine ausgezahlt. Für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 dürfen Leistungen für
Bildung und Teilhabe nur erbracht werden, wenn Sie diese spätestens bis zum 30.04.2011 beantragt wurden.
Als Service für unsere Sportvereine haben wir weitere Informationen, wie z.B. den Antrag online gestellt.
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